FAQ
Wann kann ich meine Bestellung abholen?
Ihre Bestellungen können Sie Montag bis Samstag zu den Öffnungszeiten in Siegershausen abholen kommen. Bitte beachten Sie den Abholtermin, welchen Sie nach der Bestellung erhalten.
Wann kann ich Feuerwerk bei Ihnen kaufen?
Jederzeit! Wir dürfen 365 Tage im Jahr Feuerwerk verkaufen.
Kann ich das Feuerwerk Liefern lassen?
Ja, im Kanton Thurgau liefern wir Ihnen Ihr Feuerwerk nach Hause. Für einen Gefahrgutversand berechnen wir eine Pauschalgebühr von 20 CHF.
Kann ich aus Deutschland bei euch einkaufen?
Ja. Bitte beachten Sie dazu die Einfuhrbestimmung. Kategorie 1 und Kategorie 2 dürfen Sie als Privatperson nach Deutschland einführen und dies bis zu 50 Kilo. Sehen Sie dazu auch unser tolles Feuerwerk-Set für Grenzgänger an.
NEU haben wir für alle Grenzgänger eine BAM-Liste erstellt, wo es ermöglicht, auch Kat. F3 über die Grenze zu nehmen.
Zahlungsmöglichkeiten?
Aktuell können Sie bei uns in Bar bezahlen oder vorgängig per Banküberweisung. Neu auch mit TWINT!!
Wo bekomme ich weitere Informationen zu Feuerwerk?
Stellen Sie uns Ihre Frage am besten via E‑Mail info@feuerwerk-frey.ch oder bequem über das Kontaktformular.
Bieten Sie auch Grossfeuerwerke für Hochzeiten, Anlässe etc. an?
Ja, alle Mitarbeiter von uns dürfen Grossfeuerwerke schiessen. Rufen Sie uns diesbezüglich am besten an oder schreiben Sie uns einfach eine E‑Mail.