All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB)

1. Gegen­stand und Gel­tungs­be­reich der AGB

Die vor­lie­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) regeln das Ver­hält­nis zwi­schen Feu­er­werk-Frey und dem Kun­den. Kun­de kann jede natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son sein, wel­che über den Web­shop www.feuerwerk-frey.ch Feu­er­werks­ar­ti­kel oder Deko­ar­ti­kel bezieht. Für sämt­li­che Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen von Feu­er­werk-Frey gel­ten aus­schliess­lich die vor­lie­gen­den AGB in ihrer jeweils bei der Bestel­lung aktu­ells­ten Version.

Mit der Bestel­lung bzw. Auf­trags­er­tei­lung akzep­tiert der Kun­de die vor­lie­gen­den AGB voll­um­fäng­lich. Die AGB bil­den damit einen inte­grie­ren­den Bestand­teil des Ver­trags­ver­hält­nis­ses zwi­schen der Feu­er­werk-Frey und dem Kun­den.
 
2. Wich­ti­ge Hinweise

Pyro­tech­ni­sche Gegen­stän­de (Feu­er­werks­ar­ti­kel) wer­den in nach­fol­gen­de Kate­go­rien eingeteilt:

  • Kate­go­rie F1 (Darf nicht an Per­so­nen unter 12 Jah­ren abge­ge­ben wer­den): Pyro­tech­ni­scher Gegen­stand mit sehr gerin­gem Gefähr­dungs­po­ten­ti­al, einem ver­nach­läs­sig­ba­ren Lärm­pe­gel erzeu­gen und für die Ver­wen­dung in ein­ge­grenz­ten Berei­chen ein­schliess­lich Wohn­ge­bäu­den vor­ge­se­hen sind.
  • Kate­go­rie F2 (Darf nicht an Per­so­nen unter 16 Jah­ren abge­ge­ben wer­den): Pyro­tech­ni­scher Gegen­stand mit gerin­gem Gefähr­dungs­po­ten­ti­al, zur Ver­wen­dung in klei­nen, offe­nen Berei­chen im Freien.
  • Kate­go­rie F3 (Darf nicht an Per­so­nen unter 18 Jah­ren abge­ge­ben wer­den): Pyro­tech­ni­scher Gegen­stand mit erhöh­tem Gefähr­dungs­po­ten­ti­al, zur Ver­wen­dung in wei­ten, offe­nen Berei­chen im Freien.
  • Kate­go­rie F4 (Abga­be nur an Per­so­nen über 18 Jah­ren mit FWA/FWB Aus­weis):
    Pyro­tech­ni­scher Gegen­stand mit erheb­li­chem Gefähr­dungs­po­ten­ti­al. Bezug nur mit gül­ti­gem Erwerbs­schein oder einer Abbrand Bewil­li­gung vom Kanton.
  • Kate­go­rie T1 (Darf nicht an Per­so­nen unter 18 Jah­ren abge­ge­ben wer­den): Pyro­tech­ni­sche Gegen­stän­de, die für die Ver­wen­dung auf Büh­nen im Innen- und Aus­sen­be­reich, ein­schliess­lich der Ver­wen­dung bei Film- und Fern­seh­pro­duk­tio­nen oder ähn­li­che Ver­wen­dun­gen bestimmt sind und eine gerin­ge Gefahr darstellen.
  • Kate­go­rie P1 (Darf nicht an Per­so­nen unter 18 Jah­ren abge­ge­ben wer­den): Pyro­tech­ni­sche Gegen­stän­de aus­ser Feu­er­werks­kör­per und pyro­tech­ni­schen Gegen­stän­de für die Ver­wen­dung auf Büh­nen, die eine gerin­ge Gefahr darstellen.

  Der Kun­de hat die oben erwähn­ten Hin­wei­se aus­drück­lich zur Kennt­nis genom­men.
 
3. Sicher­heits­hin­wei­se

Der Kun­de ver­pflich­tet sich, die ent­spre­chen­den Sicher­heits­hin­wei­se auf der Ver­pa­ckung zu befol­gen.
 
4. Alters­gren­ze

Feu­er­werk der Kate­go­rien F3, F4, T1, T2, P1 und P2 wer­den nur an Per­so­nen ab 18 Jah­ren ver­kauft.
Zur Alters­ve­ri­fi­zie­rung hat der Kun­de bei Waren­an­nah­me einen amt­li­chen Aus­weis vor­zu­zei­gen.
 
5. Ange­bot, Bestel­lung und Vertragsschluss

Bestel­lun­gen kön­nen über den Online-Shop, per Mail oder Tele­fon erfol­gen. Mit der Bestel­lung wer­den die vor­lie­gen­den AGB vom Kun­den als inte­grie­ren­der Ver­trags­be­stand­teil akzep­tiert. Bestel­lun­gen sind erst nach Ein­gang der Zah­lung voll­stän­dig. Die Bestel­lung ist rechts­kräf­tig sobald die Bestel­lung bear­bei­tet wird. 
 
6. Gebrauch der Feu­er­werks­ar­ti­kel ist nur inner­halb der Schweiz vorgesehen

Die ver­kauf­ten Feu­er­werks­ar­ti­kel sind aus­schliess­lich für den Gebrauch in der Schweiz vor­ge­se­hen. Der Kun­de ver­pflich­tet sich, die gekauf­ten Feu­er­werks­ar­ti­kel nicht aus der Schweiz aus­zu­füh­ren.
 
7. Lie­fer-­ und Leistungsbedingungen

Feu­er­werks­kör­per kön­nen nur durch einen Spe­di­teur aus­ge­lie­fert wer­den.
 
8. Abho­lung der Artikel

Es muss zwin­gend vor­gän­gig ein Ter­min ver­ein­bart wer­den, da es sonst vor­kom­men kann, dass nie­mand anwe­send ist. Soll­ten Sie ver­hin­dert sein, kon­tak­tie­ren Sie uns schnellst mög­lich. Bestel­lun­gen, wel­che nicht abge­holt wer­den, wer­den zu 100% inkl. Umtriebs Gebüh­ren ver­rech­net.
 
9. Prei­se und Zahlungsbedingungen

Sämt­li­che im Online-Shop auf­ge­führ­ten Prei­se ver­ste­hen sich als Brut­to­prei­se in Schwei­zer Fran­ken (CHF) ab Lager. Die Ware wird vom Kun­den im Vor­aus bezahlt. Kauf auf Rech­nung wird durch Feu­er­werk-Frey abgewickelt. 

Die Rech­nun­gen sind je nach Ver­ein­ba­rung bar oder innert 10 Tagen rein net­to zahl­bar. Die zur Aus­wahl ste­hen­den Zah­lungs­ar­ten wer­den im Online-Shop publi­ziert. Feu­er­werk-Frey behält sich das Recht vor, im Bedarfs­fall eine Boni­täts­prü­fung gemäss Daten­schutz­er­klä­rung von Feu­er­werk-Frey zu machen.

Eine Zah­lung gilt erst dann als erfolgt, wenn Feu­er­werk-Frey über den Betrag ver­fü­gen kann.

Erfolgt die Zah­lung nicht inner­halb der oben genann­ten Frist, gerät der Kun­de in Zah­lungs­ver­zug, wodurch Feu­er­werk-Frey berech­tigt ist, von dem betref­fen­den Zeit­punkt an, Zin­sen in Höhe von 10 % zu berech­nen. Wäh­rend der Dau­er des Ver­zu­ges ist Feu­er­werk-Frey auch jeder­zeit berech­tigt, vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten, die gelie­fer­te Ware zurück­zu­ver­lan­gen und Scha­dens­er­satz auf das Dahin­fal­len des Ver­tra­ges zu for­dern. Alle For­de­run­gen wer­den sofort fäl­lig, wenn der Kun­de in Zah­lungs­ver­zug gerät, sons­ti­ge wesent­li­che Ver­pflich­tun­gen aus dem Ver­trag schuld­haft nicht ein­hält oder wenn Feu­er­werk-Frey Umstän­de bekannt wer­den, die geeig­net sind, die Kre­dit­wür­dig­keit des Kun­den zu min­dern, ins­be­son­de­re Zah­lungs­ein­stel­lung, Anhän­gig­keit eines Ver­gleichs- oder Kon­kurs­ver­fah­rens. In die­sen Fäl­len ist Feu­er­werk-Frey berech­tigt, noch aus­ste­hen­de Lie­fe­run­gen zurück­zu­be­hal­ten oder nur gegen Vor­aus­zah­lung oder Sicher­hei­ten auszuführen


 
10. Stor­nie­rung und Annah­me­ver­zug
Bei Stor­nie­run­gen nach 12 Stun­den der Bestel­lung, wer­den 30% des Bestell­wer­tes ver­rech­net. Sobald die Bestel­lun­gen aus­ge­lie­fert, abge­holt oder ver­sen­det wur­de, kön­nen kei­ne Stor­nie­run­gen mehr gemacht wer­den.
 
11. Rück­ga­be von Feuerwerksartikeln

Die Rück­ga­be von Feu­er­werks­ar­ti­keln ist aus­ge­schlos­sen.
 
12. Gewähr­leis­tung und Mängelrüge

Der Kun­de hat die Beschaf­fen­heit der Ware umge­hend zu prü­fen. Fest­ge­stell­te Män­gel sind an Feu­er­werk-Frey schrift­lich inner­halb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware mit­zu­tei­len, ansons­ten ent­fällt jede Gewähr­leis­tung.
 
13. Haf­tung

Feu­er­werk-Frey über­nimmt kei­ner­lei Haf­tung für Schä­den beim Kun­den bzw. Drit­ten, wel­che durch Miss­ach­tung der Sicher­heits­hin­wei­se und/oder Vor­sichts­mass­nah­men ent­ste­hen. Die Haf­tung für Sach­schä­den beim Kun­den bzw. Drit­ten wird im gesetz­lich zuläs­si­gen Umfang für leich­te und mitt­le­re Fahr­läs­sig­keit aus­drück­lich weg­be­dun­gen.
 
14. Ände­run­gen der AGB

 Feu­er­werk-Frey behält sich Ände­run­gen der vor­lie­gen­den AGB jeder­zeit voll­um­fäng­lich vor.
 

14. GERICHTS­STAND
Das vor­lie­gen­de Ver­trags­ver­hält­nis unter­steht schwei­ze­ri­schem Recht. Aus­schliess­li­cher Gerichts­stand ist im Kan­ton Thur­gau, Schweiz.

15. SCHLUSS­BE­STIM­MUN­GEN
Soll­te eine der oben ste­hen­den Bestim­mun­gen unwirk­sam sein oder wer­den, wird die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. Neben­ab­re­den sind nur wirk­sam, wenn sie schrift­lich getrof­fen wur­den.
Die Feu­er­werk-Frey behält sich aus­drück­lich vor, die vor­lie­gen­den AGB’s jeder­zeit zu ändern und ohne Ankün­di­gung in Kraft zu set­zen.

Feu­er­werk-Frey
Gar­ten­stras­se 5
CH – 8573 Sie­gers­hau­sen
Tele­fon: +41 76 433 22 90  
info@feuerwerk-frey.ch
www.feuerwerk-frey.ch



Letz­te Ände­rung: 30.12.2021