FAQ

Wann kann ich mei­ne Bestel­lung abholen?

Ihre Bestel­lun­gen kön­nen Sie Mon­tag bis Sams­tag zu den Öff­nungs­zei­ten in Sie­gers­hau­sen abho­len kom­men. Bit­te beach­ten Sie den Abhol­ter­min, wel­chen Sie nach der Bestel­lung erhalten.

Wann kann ich Feu­er­werk bei Ihnen kaufen?

Jeder­zeit! Wir dür­fen 365 Tage im Jahr Feu­er­werk verkaufen.

Kann ich das Feu­er­werk Lie­fern lassen?

Ja, im Kan­ton Thur­gau lie­fern wir Ihnen Ihr Feu­er­werk nach Hau­se. Für einen Gefahr­gut­ver­sand berech­nen wir eine Pau­schal­ge­bühr von 20 CHF. 

Kann ich aus Deutsch­land bei euch einkaufen?

Ja. Bit­te beach­ten Sie dazu die Ein­fuhr­be­stim­mung. Kate­go­rie 1 und Kate­go­rie 2 dür­fen Sie als Pri­vat­per­son nach Deutsch­land ein­füh­ren und dies bis zu 50 Kilo. Sehen Sie dazu auch unser tol­les Feu­er­werk-Set für Grenz­gän­ger an.

NEU haben wir für alle Grenz­gän­ger eine BAM-Lis­te erstellt, wo es ermög­licht, auch Kat. F3 über die Gren­ze zu nehmen. 

Zah­lungs­mög­lich­kei­ten?

Aktu­ell kön­nen Sie bei uns in Bar bezah­len oder vor­gän­gig per Bank­über­wei­sung. Neu auch mit TWINT!!

Wo bekom­me ich wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Feuerwerk?

Stel­len Sie uns Ihre Fra­ge am bes­ten via E‑Mail info@feuerwerk-frey.ch oder bequem über das Kontaktformular.

Bie­ten Sie auch Gross­feu­er­wer­ke für Hoch­zei­ten, Anläs­se etc. an?

Ja, alle Mit­ar­bei­ter von uns dür­fen Gross­feu­er­wer­ke schies­sen. Rufen Sie uns dies­be­züg­lich am bes­ten an oder schrei­ben Sie uns ein­fach eine E‑Mail.