Grossfeuerwerk Kat. F4
Die schweizerische Sprenggesetzgebung schreibt seit dem 01.01.2014 vor, dass unter anderem Feuerwerkskörper der Kategorie 4 und pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T2 (Bühnenfeuerwerk) nur von Personen verwendet werden dürfen, die einen entsprechenden Ausweis besitzen. Mit anderen Worten gesagt: F4 Feuerwerk vorbereiten und abbrennen darf nur noch, wer die nötigen Fachkenntnisse der Pyrotechnik erworben hat. Damit soll eine möglichst unfallfreie Tätigkeit und der zulässige und zuverlässige Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen sichergestellt werden.
Daher bleiben Ihnen drei Möglichkeiten Ihr beliebtes Grossfeuerwerk in Zukunft zu zünden:
- Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter/Kollegen erlangen die notwendige Ausbildung und Zulassung.
- Sie weichen auf kleinere Feuerwerke der Kategorie 3 aus.
- Sie beauftragen uns mit Ihrem Grossfeuerwerk. Wir verfügen über die notwendige Ausbildung und Zulassung.